Das Zurückdrängen des gefährlichen politischen und gesellschaftlichen Einflusses von Religion beginnt mit ihrer Privatisierung: Das Islamgesetz gehört aufgehoben, das Konkordat gekündigt.
Am Montag dem 7. September 2026 tritt in Österreich das Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 in Österreichs Schulen in Kraft. Außerdem wird – vor allem von der Volkspartei angestoßen – ein Verbot des politischen Islam oder Islamismus diskutiert. Dass sich Konservative dabei weniger um junge Menschen oder gar die Demokratie sorgen, wird durch die Verkürzung des Arguments und die Fokussierung auf einzelne negative Effekte einer Religion offensichtlich. Man bemüht sich gar nicht um eine systematische Aufarbeitung grundlegender Spannungen im Verhältnis einer liberalen Demokratie zu Religion im Sinne eines umfassenden Lagebildes, sondern arbeitet sich an Symptomen ab. Das geschieht weniger, um die offene Gesellschaft oder gar die Autonomie des Individuums zu schützen, als die eigene katholische Religion gegen die invasive Variante vermeintlich abzusichern und damit nur ein anderes Bild dessen, wie wir Leben sollen durchzusetzen.
Vom Regen in die Taufe
Ungeachtet dieser Kritik an dieser sehr christlichen Herangehensweise sind das Kopftuchverbot und ein entschiedenes Vorgehen gegen Islamismus isoliert betrachtet Schritte in die richtige Richtung. Damit sie gesellschaftlich und politisch nachhaltig wirken, muss die Ausgestaltung aber Prinzipien folgen, die auch ein anderer Stelle ähnliche Ergebnisse bringen. Wenn es ein Kopftuchverbot für Mädchen gibt, warum bleibt beispielsweise die rituelle Beschneidung ohne medizinische Indikation (Genitalverstümmelung) bei Burschen weiter erlaubt? Wenn der politische Islam zurückgedrängt werden soll, warum werden an anderer Stelle institutionelle Verflechtungen zwischen Republik und Religion wie etwa beim Militär und im gesamten Bildungsbereich nicht aufgelöst?
Der liberale Staat sollte sich seinem Neutralitätsgebot folgend Religionen gegenüber indifferent verhalten. Er muss dort wachsam sein, wo Grundwerte verletzt und die Demokratie an sich angegriffen werden. Religionsfreiheit darf nicht zu der Fiktion führen, dass im Namen der Religion mit Demokratie unvereinbare Haltungen und Handlungen verharmlost und Sonderrechte geschaffen werden. Das Problem ist naturgemäß, dass diese Ausnahmen längst bestehen. Tolerierte religiöse Gesetze und Normen führen zu einer Beschränkung individueller Freiheit und schreiben antiquierte Geschlechterrollen fort. Sie erzeugen Parallelgesellschaften und sozialen Druck innerhalb der Gemeinschaften. Und in letzter Konsequenz begründen sie Herrschaftsansprüche, denen über gesetzliche Bevorzugungen schon jetzt nachgekommen wird.
Ein Werkzeug zur Unterdrückung
Das Kopftuchverbot ist eine erste Stopptafel, um ein materielles Werkzeug zur Unterdrückung von Frauen nicht mehr in den Mythos individueller, religiöser Selbstbestimmung umzudeuten. Religionsfreiheit schützt nicht umstandslos alle religiösen Praktiken, schon gar nicht jene, die von Erziehungspflichtigen an ihren Kindern ausgelebt werden. Dass das Kopftuchverbot hier als Einzelmaßnahme umgesetzt wird und sich nur auf eine Religion, muss – wie eingangs erwähnt – kritisch angemerkt werden. Trotzdem: Der Staat darf hier nicht nur Grenzen ziehen, er muss auch Grenzen ziehen, um der politischen Deutungsherrschaft von Religion keinen Boden aufzubrereiten. Zu diesem Behufe muss er Religionen zwar an sich gleich behandeln, aber darf einzelne Praktiken, die gegebenenfalls auch nur einzelne Religionen oder Geschlechter betreffen, auch punktgenau behandeln. Auch wenn es sich hier um keinen Differentialismus im engeren Sinn handelt, lädt die Vorgangsweise zu dieser Unterstellung ein.
Religion instrumentalisiert Politik
Gerne wird behauptet, dass Religion politisch instrumentalisiert wird. Doch es ist genau umgekehrt. Religionen wirken als gesellschaftliche Leitsysteme normierend. Sie haben ja auch tatsächlich ihre eigenen Gesetze und nützen das politische System der liberalen Demokratie und die prävalent fehlerhafte Anwendung der Glaubensfreiheit aus, um es zu “kolonialisieren”. Ich setze diesen bewusst überzeichnenden Begriff an diese Stelle, um zu verdeutlichen, dass genau jene, die gerne mit dieser Begrifflichkeit arbeiten, gerade bei der Expansion des Islam gerne die Augen verschließen. Die beispielsweise von der Muslimbruderschaft angewandte Strategie, Politik und demokratische Gesellschaft zu durchwachsen, wird von Nina Scholz, Heiko Heinisch und Gustav Gustenau in ihrem aktuellen Buch “Politischer Islam – eine hybride Bedrohung Europas” analytisch dargelegt und entspricht in ihrem Wesen tatsächlich einer Form der Kolonialisierung. Die historischen Berührungspunkte mit dem Faschismus sind nicht zufällig. Siehe dazu Hamed Abdel-Samad “Der islamische Faschismus”).
Auch wenn islamistischen Strömungen innerhalb des Islam eine unverkennbare Affinität zum Terrorismus auszeichnet und sie damit im Spektrum politisch-religiöser Bewegungen besonders gefährlich macht, verfolgt die Muslimbruderschaft primär das Ziel gesellschaftlicher Transformation, indem islamistische Positionen in zivilgesellschaftlichen und politischen Strukturen verankert werden. zufällig Der Staat kommt dem politischen Islam auf der Suche nach moderaten Ansprechpartnerinnen dabei sogar noch entgegen.
Äquidistanz mit Betonung auf Distanz
Mit dem Islamgesetz aus 2015 hat die damalige rotschwarze Regierung mit der Islamischen Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) ohne Rücksicht auf die Heterogenität des Islams einen Monolithen als Spoc (einzigen Kontaktpunkt) geschaffen. Man wollte einen säkular orientierten Islam über eine institutionelle Vereinheitlichung erzwingen. Das Gegenteil ist passiert. Hinter dem Schild des politisch willfährigen Kooperationspartnes der IGGÖ wurden islamistische Teilorganisationen nicht gezähmt, sondern ihnen vielmehr ein politischen Hebel in die Hand gedrückt. Die Republik politisiert durch diese Vorgangsweise Religion, um später durch manche ihrer Repräsentanten die Bedrohung durch politische Religion zu beklagen. Die Republik drängt mit einem Kopftuchverbot die manifeste frauenverachtende Normvorstellung einer Weltanschauung zurück, die sie auf der anderen Seiten durch eine Kooperationsvereinbarung in Form eines Islamgesetzes mit Sonderrechten ausstattet, subventioniert und ihr einen Freifahrtschein in unser Bildungssystem gibt. Das ist genauso verrückt, wie es klingt. Das gleiche hat man übrigens mit der katholischen Kirche gemacht. Nach der Aufklärung waren große Teile Europas auf einem Pfad der Säkularisierung, mit dem Trennungsgesetz aus 1905 in Frankreich wurde die Grundlage für laizitäre Verfassungen gelegt, die mit den Konkordaten der frühen 1930-er Jahre durch die sogenannten kooperativen Modelle zwischen Republik und Religion in Folge wieder ausgehebelt wurden. Abtreibung (noch immer im Strafgesetzbuch), Ehe für alle, Sterbehilfe und einiges mehr, musste und muss noch immer politisch gegen den vehementen Widerstand der katholischen Kirche durchgesetzt werden. Jetzt andere Religionen äquinah an die Republik heranzführen, ist in dieser Genealogie ausschließlich kontraproduktiv.
Wir sollten nicht den gleichen Fehler immer wieder machen, Religion zu verstaatlichen. Religionen sollen auch nicht verboten werden; sie gehören privatisiert. Die Republik muss Religionsgesellschaften vollständig aus unseren staatlichen Institutionen entfernen. Das Islamgesetz gehört abgeschafft. Das Konkordat gehört gekündigt. Die Republik gehört endlich von evidenzfreiem übernatürlichem Normierungsdrang befreit.
Radio-Athikan-Podcast
Seit dem letzten Newsletter sind wieder einige Episoden unseres Podcasts erschienen:
Folge 58: Karneintag, Taufkauf, Fake-Priester-Kalender, Ungleiche Rechte für Kirchen, Großeltern
Folge 57: Spenden statt Pflichtbeiträge, Vatikanstuhl, Religionslehrer:innen gesucht
Folge 56: Falsche Reliquien, Keinkordat, humanistische Friedensreligion
Folge 55: Rückkehr des Christentums, Kinderrechte, Religionsunterricht



Sehr richtig. Die IGGÖ "vertritt" Strömungen, die sich anderswo wegen ihrer Auffassungsunterschiede gegenseitig massakrieren. Die größte Fraktion kann "wir sind Islam" spielen.
Ein erster Schritt könnte sein, die 10 Verbände innerhalb der IGGÖ zu eigenen, separaten Religionsgesellschaften zu machen, soweit sie die Schwelle für die Anerkennung erreichen. Sie müssen aber schon selbst nachweisen, wer ihr Mitglied ist und wie viele es insgesamt sind. Die mindestens 50 % Musliminnen, die kein Kopftuch tragen, könnten sich eine islamische Konfession aussuchen, die sie damit in Ruhe lässt usw.
Die auffälligen und problematischen kann man dann viel leichter kontrollieren und moderieren, ohne sich mit einer Organisation, die behauptet, über 800.000 Menschen zu vertreten, die sich von diesem aber mehrheitlich nicht vertreten fühlen, anzulegen.