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Franz Josef REINISCH's avatar

Land der Hämmer!!

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Chris Baumgarten's avatar

Ich respektiere deine Gedanken zum konkreten Fall - sehe ihn aber deutlich anders.

Das Absingen einer Hymne ist ein zeremonieller Akt. Nicht mehr und nicht weniger. Dass man - aus welchen Gründen auch immer - derlei Zeremonien ablehnt, heißt nicht, dass man die Rechtsordnung des jeweiligen Staates ablehnt. Aus meiner Sicht ist es daher abzulehnen, dass man jemandem die Staatsbürgerschaft aberkennt, wenn er bei einem bloß zeremoniellen Akt nicht mitmacht. Vor allem, wenn das per Schnellbeschluss eines politischen Gremiums geschieht und nicht durch ein rechtsstaatliches Behördenverfahren mit Berufungsmöglichkeit.

Zeremonien, bzw. Rituale, und moderne demokratische und säkulare Staaten bewegen sich in einem komplizierten Spannungsfeld. Einerseits gilt prinzipiell: Halt dich an die Gesetze, ob aus Überzeugung, Angst vor Strafe oder Begeisterung, alles andere ist wurscht. Andererseits brauchen Gesellschaften und ihre Machtinstanzen Rituale, die ein Gemeinschaftsgefühl schaffen.

Eines dieser Rituale etwa ist der Besuch eines Wahllokals am Wahltag. Natürlich hat das auch praktische Bedeutung, aber man sollte den zeremoniellen Aspekt des Vorgangs nicht unterschätzen. Das Wahllokal ist einer der letzten Bereiche in zunehmend zersplitterten Gesellschaften, in denen wir einander völlig gleichberechtigt begegnen. Die Regeln sind für alle gleich, keiner kommt schneller dran. Die zunehmende Akzeptanz der Briefwahl widerspricht natürlich diesem Aspekt und höhlt ihn aus. Wie geht man jetzt damit um? Auch keine ganz so einfach zu beantwortende Frage - und aus meiner Sicht um Vieles komplexer als die Frage, ob man bei einer Verleihungszeremonie die Hymne absingen muss.

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